Beerdigungsinstitut Becker
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Was im Sterbefall zu tun ist

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

 

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. 

 

Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

 

Immer für Sie da

Wir sind immer für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen:

 

Anschrift

Beerdigungsinstitut Becker
Klosterstr. 19
52445 Titz

 

Telefon
02463/5816

0171/2812102

 

E-Mail
info@beerdigungsinstitut-becker.de

 

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